DSGVO Einstellungen
Zuletzt aktualisiert 13 Aug. 2026 |
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In den DSGVO-Einstellungen können Sie die DSGVO-Funktion in der Umfrage aktivieren/deaktivieren. Gehen Sie hierzu in Ihre Quest, zur Registerkarte „Einstellungen“ und aktiveren / deaktivieren Sie „Die Umfrage DSGVO-konform einrichten“

Wenn die Funktion aktiviert ist, werden der betroffenen Person die in den Eingabefeldern angegebenen Informationen angezeigt und sie muss diese akzeptieren, um auf die Umfrage antworten zu können.

„Fragen mit personenbezogenen Daten definieren“ (1) Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich ein Fenster, in dem der für die Verarbeitung Verantwortliche, Fragen und Befragungsdaten als personenbezogene Daten kennzeichnen kann.

Speicherdauer für Einladungen (2) Hier stellen Sie den Zeitraum der Speicherung der Einladungen in Tagen / Wochen / Monaten / Jahren fest. Diese Einstellung kann nach dem veröffentlichen der Umfrage nicht mehr geändert werden.
Speicherdauer für Personenbezogene Daten (3) Hier stellen Sie den Zeitraum der Speicherung der Personenbezogenen Daten in Tagen / Wochen / Monaten / Jahren fest. Diese Einstellung kann nach dem veröffentlichen der Umfrage nicht mehr geändert werden.
Zustimmungsseite anzeigen (4) Hier können Sie auswählen ob Sie die Zustimmungsseite anzeigen lassen oder nicht.

Vorlage hochladen: Es öffnet sich ein Fenster zur Auswahl einer vorhandenen Vorlage (Vorlagen werden im DSGVO Statement Manager verwaltet). Vorlagen können so verwendet werden, wie sie sind, oder durch Änderung der in den Eingabefeldern eingegebenen Daten an die jeweilige Aufgabe angepasst werden. Vorlagen werden kopiert, d. h. eine Änderung der Daten in den DSGVO-Einstellungen wirkt sich nicht auf eine geladene Vorlage aus. Beachten Sie, dass alle Felder außer der Aufbewahrungsfrist Teil einer Vorlage sein können.
Als Vorlage speichern: Es öffnet sich ein Fenster, in dem die aktuell in den DSGVO-Einstellungen angegebenen Daten als Vorlage gespeichert werden (alle angegebenen Daten außer der Aufbewahrungsfrist werden in die Vorlage aufgenommen). Die Vorlage kann im DSGVO Statement Manager weiter geändert werden.
Hinweis zur Speicherdaurer: Hier wird festgelegt, wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert werden, bevor sie aus dem System gelöscht werden. Die Aufbewahrungsfrist wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die betroffene Person die DSGVO-Erklärung befolgt (genauer gesagt: ab dem Zeitpunkt, an dem die betroffene Person auf der ersten Seite der Suche auf „Weiter“ oder „Absenden“ klickt). Wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche „Unbegrenzt“ wählt, muss er im Feld „Bitte erläutern Sie die Kriterien für die Festlegung der Aufbewahrungsfrist“ Angaben machen.
Zweck der Datenverarbeitung, für welche Zustimmung ersucht wird ist ein Muss Feld. Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat Zugang zu einer Reihe vordefinierter Zweckerklärungen, die bei der Erstellung von DSGVO-Erklärungen verwendet werden können.
Weitere Muss Felder sind Name des Unternehmens und Kontaktangaben.