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DSGVO Einstellungen

In den DSGVO-Einstellungen können Sie die DSGVO-Funktion in der Umfrage aktivieren/deaktivieren.

Wenn die Funktion aktiviert ist, werden der betroffenen Person die in den Eingabefeldern angegebenen Informationen angezeigt und sie muss die Bedingungen akzeptieren, um auf die Umfrage antworten zu können.

– Um die Funktion zu aktivieren oder zu deaktivieren, navigieren Sie im oberen Bereich zu Einstellungen und dann im Menü darunter zu DSGVO-Einstellungen. Wenn Sie das Kästchen neben „Diese Umfrage GDPR-konform machen“ ankreuzen, werden der betroffenen Person die in den Eingabefeldern bereitgestellten Informationen angezeigt und sie muss die Bedingungen akzeptieren, um auf die Umfrage antworten zu können.

Das erste, was Sie sehen, ist eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Fragen zu personenbezogenen Daten definieren“. Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich ein Fenster, in dem der für die Verarbeitung Verantwortliche Fragen und Befragungsdaten als personenbezogene Daten kennzeichnen kann.

 

– Weiter unten sehen Sie mehrere Eingabefelder für Vorlagen:

Vorlage laden: Es öffnet sich ein Fenster zur Auswahl einer vorhandenen Vorlage (Vorlagen werden im DSGVO Statement Manager verwaltet). Vorlagen können so verwendet werden, wie sie sind, oder durch Änderung der in den Eingabefeldern eingegebenen Daten an die jeweilige Aufgabe angepasst werden. Vorlagen werden kopiert, d. h. eine Änderung der Daten in den DSGVO-Einstellungen wirkt sich nicht auf eine geladene Vorlage aus. Beachten Sie, dass alle Felder außer der Aufbewahrungsfrist Teil einer Vorlage sein können.

Als Vorlage speichern: Es öffnet sich ein Fenster, in dem die aktuell in den DSGVO-Einstellungen angegebenen Daten als Vorlage gespeichert werden (alle angegebenen Daten außer der Aufbewahrungsfrist werden in die Vorlage aufgenommen). Die Vorlage kann im DSGVO Statement Manager weiter geändert werden.

Aufbewahrungsfrist: Hier wird festgelegt, wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert werden, bevor sie aus dem System gelöscht werden. Die Aufbewahrungsfrist wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die betroffene Person die DSGVO-Erklärung befolgt (genauer gesagt: ab dem Zeitpunkt, an dem die betroffene Person auf der ersten Seite der Suche auf „Weiter“ oder „Absenden“ klickt). Wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche „Unbegrenzt“ wählt, muss er im Feld „Bitte erläutern Sie die Kriterien für die Festlegung der Aufbewahrungsfrist“ Angaben machen.

Willkommensnachricht: Dies ist eine Nachricht, die über der GDPR-Erklärung auf der Seite mit der Einwilligung angezeigt wird, die der betroffenen Person angezeigt wird.

– Neben dem Eingabefeld für Zweck jedes Verarbeitungsvorgangs, für den eine Einwilligung eingeholt wird hat der für die Verarbeitung Verantwortliche Zugang zu einer Reihe vordefinierter Zweckerklärungen, die bei der Erstellung von DSGVO-Erklärungen verwendet werden können.

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