DSGVO-Einstellungen – Aufbewahrungsfrist für Antworten & Einladungen

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger aufbewahrt werden, als es für den Verarbeitungszweck notwendig ist. Das bedeutet, dass es eine zeitliche Begrenzung dafür gibt, wie lange die Daten der Befragten aufbewahrt werden können. Die Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden, auch wenn sie nicht aktiv genutzt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt individuell für jeden Befragten nach Abschluss seiner/ihrer Umfrage.

Bitte beachten Sie: Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht rückwirkend für bereits hinzugefügte Eingeladene. Wenn die Aufbewahrungsfrist nach dem Hinzufügen von Eingeladenen festgelegt wird, gilt die Aufbewahrungsfrist nicht für bestehende Eingeladene. Klicken Sie auf die Schaltfläche „DSGVO-Behandlung von Antworten ohne Speicherdauer“, um Eingeladene zu löschen, die vor der Festlegung der Aufbewahrungsfrist hinzugefügt wurden.

 

Speicherdauer für personenbezogene Daten:

Sie können die Aufbewahrungsfrist für Antworten festlegen, indem Sie zur Registerkarte „Einstellungen“ und dann zu den „DSGVO-Einstellungen“ navigieren und „Die Umfrage DSGVO-konform einrichten“ aktivieren.

Aktivieren Sie „Die Umfrage DSGVO-konform einrichten“ (1), um die DSGVO-Einstellungen zu aktivieren. Rechts auf der Seite finden Sie, „Speicherdauer für personenbezogene Daten“ (2). Hier können Sie die Aufbewahrungsfrist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren definieren. Wenn Sie Ihre Aufbewahrungsfrist nicht angeben können oder personenbezogene Daten unbegrenzt verarbeiten möchten, prüfen Sie bitte, ob Sie eine rechtliche Grundlage für die Verwendung solcher Daten über einen so langen Zeitraum haben, und wählen Sie die Option „Unbeschränkt„. Im Textfeld darunter können Sie erläutern aufgrund welcher Kriterien Sie den Zeitraum für die Speicherung festgelegt haben (3).

Bitte wählen Sie Ihre Speicherdauer verantwortungsbewusst und im Einklang mit dem ursprünglichen Zweck. Stellen Sie sicher, dass die Aufbewahrungsfrist für jede Einwilligungssprachvorlage identisch ist.

Bitte beachten Sie: Alle personenbezogenen Daten werden automatisch nach Ablauf Ihres Servicevertrags gelöscht, unabhängig von der hier definierten Aufbewahrungsfrist.

Speicherdauer für Einladungen:

Aktivieren Sie „Die Umfrage DSGVO-konform einrichten“ (1), um die DSGVO-Einstellungen zu aktivieren. Links auf der Seite finden Sie „Speicherdauer für Einladungen“ (2). Hier können Sie die Aufbewahrungsfrist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren festlegen.

Bitte wählen Sie Ihre Speicherdauer verantwortungsbewusst und im Einklang mit dem ursprünglichen Zweck. Stellen Sie sicher, dass die Aufbewahrungsfrist für jede Einwilligungssprachvorlage identisch ist.

Klicken Sie auf einen Teilnehmer in der Registerkarte „Verteilung„, um Informationen zur Aufbewahrungsfrist für den jeweiligen Teilnehmer anzuzeigen.

 

 

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