DSGVO-Einstellungen – Aufbewahrungsfrist für Antworten & Einladungen
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Personenbezogene Daten dürfen nicht länger aufbewahrt werden, als es für den Verarbeitungszweck notwendig ist. Das bedeutet, dass es eine zeitliche Begrenzung dafür gibt, wie lange die Daten der Befragten aufbewahrt werden können. Die Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden, auch wenn sie nicht aktiv genutzt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt individuell für jeden Befragten nach Abschluss seiner/ihrer Umfrage.
Bitte beachten Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für bereits hinzugefügte Eingeladene. Wenn die Aufbewahrungsfrist nach dem Hinzufügen von Eingeladenen festgelegt wird, gilt die Aufbewahrungsfrist nicht für bestehende Eingeladene. Klicken Sie auf DSGVO-Behandling Von Einladhungen Ohne Speicherdauer, um Eingeladene zu löschen, die vor der Festlegung der Aufbewahrungsfrist hinzugefügt wurden.
Speicherdauer für Antworten:
Sie können die Aufbewahrungsfrist für Antworten festlegen, indem Sie zu den Einstellungen (1) und dann zu den DSGVO-Einstellungen (2) navigieren.
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Diese Umfrage DSGVO-konform einrichten (1), um die DSGVO-Einstellungen zu aktivieren. Im rechten Bereich, der Speicherdauer für Antworten (2) genannt wird, können Sie die Aufbewahrungsfrist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren definieren. Wenn Sie Ihre Aufbewahrungsfrist nicht angeben können oder personenbezogene Daten unbegrenzt verarbeiten möchten, prüfen Sie bitte, ob Sie eine rechtliche Grundlage für die Verwendung solcher Daten über einen so langen Zeitraum haben, und wählen Sie die Option Unbeschränkt. Sie können auch die Kriterien angeben, die zur Bestimmung der Aufbewahrungsfrist verwendet werden (3).
Bitte wählen Sie Ihre Speicherdauer verantwortungsbewusst und im Einklang mit dem ursprünglichen Zweck. Stellen Sie sicher, dass die Aufbewahrungsfrist für jede Einwilligungssprachvorlage identisch ist.
Bitte beachten Sie: Alle personenbezogenen Daten werden automatisch nach Ablauf Ihres Servicevertrags gelöscht, unabhängig von der hier definierten Aufbewahrungsfrist.
Speicherdauer für Einladungen:
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Diese Umfrage DSGVO-konform machen (1), um die DSGVO-Einstellungen zu aktivieren. Im linken Bereich, der Speicherdauer für Einladungen (2) genannt wird, können Sie die Aufbewahrungsfrist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren festlegen.
Bitte wählen Sie Ihre Speicherdauer verantwortungsbewusst und im Einklang mit dem ursprünglichen Zweck. Stellen Sie sicher, dass die Speicherdauer für jede Einwilligungssprachvorlage identisch ist.
Klicken Sie auf einen Teilnehmer unter Verteilung, um Informationen zur Aufbewahrungsfrist für den jeweiligen Teilnehmer anzuzeigen.